BOW e.V.

- Bogensport Ost Westfalia -

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Sicherheit

 Sicherheit an der Schießlinie:

Ohne auf der Schießlinie zu stehen, darf ein Schütze seinen Bogen – auch ohne Pfeil -nicht ausziehen.

Beim Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass der Pfeil mit Sicherheit nicht über den Pfeilfang fliegen kann.

Befinden sich noch Schützen auf dem Wettkampfgelände, darf noch kein Pfeil aufgelegt werden.

Kein Schütze darf zur Scheibe vorgehen, bevor nicht alle Schützen mit dem Schießen fertig sind. Der Übungsleiter oder eine als verantwortlich zu benennende Person geben ein vereinbartes Zeichen für den Schießbeginn und dessen Ende.

Keine zu kurzen Pfeile schießen.

Die Bogenständer befinden sich ca. 2m von der Schießlinie entfernt.

Es darf kein Pfeil senkrecht in die Luft geschossen werden.

Sicherheit an der Scheibe

Es darf nicht zu den Scheiben gerannt werden. Auf den rechten/linken Rand der Scheiben zugehen.

Wertungszettel mind. 2m vor die Scheibe legen.

Beim Pfeileziehen die Scheibe mit einer Hand abstützen.

Bei Karbonpfeilen Zughilfe/Handschutz benutzen

Es darf sich niemand hinter der Pfeile ziehenden Person befinden.

Die Scheiben sind nach hinten abzuspannen.

Sicherheit in der Halle

Zugangsbereiche zur Halle sind zu sichern.

 

Im Herbst 2003 hat der Deutsche Schützenbund eine Schießordnung für Bogenschießplätze herausgegeben.

Sie umfasst folgende Regeln:

1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.

2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass
auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus freies Gelände
bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann.

3. Beim Auszug des Bogens im Spann – und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Richtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.

4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann.
Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine
Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten.

5. Jedes Schießen darf nur unter Aufsicht erfolgen. Den Weisungen der Aufsicht(en) ist Folge zu leisten.

6. Aufsicht kann jeder volljährige und erfahrene Schütze sein, der vom Vereinsvorstand oder Ausrichter
hierzu eingeteilt bzw. ermächtigt worden ist. Eine Aufsicht darf selbst während der direkten Aufsichtstätigkeit nicht am Schießen teilnehmen.
Eine zur Aufsichtführung ermächtigte Person darf schießen, ohne selbst beaufsichtigt zu werden, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Bogenschießplatz befindet.

7. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen einzustellen. Das Schießen darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.

8. Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Bogenschießplatz zu verweisen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenschießplatz verwiesen werden.

9. Rauchen im und vor dem Aufenthaltsbereich der Schützen ist untersagt.